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Sozialarbeiterin / Sachbearbeiter (m/w/d) in der Bewährungs- und Gerichtshilfe beim Landgericht Memmingen

VeröffentlichtVeröffentlicht: 21.9.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Das Landgericht Memmingen sucht ab 01.10.2026 eine / einen

Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter (m/w/d) in der Bewährungs- und Gerichtshilfe
in Teilzeit zu 50 %

der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten. Die Bewährungshilfe ist an drei Dienststellen in Neu-Ulm, Memmingen und Illertissen angesiedelt.

Das Berufsbild in der Bewährungs- und Gerichtshilfe stellt sich wie folgt dar:

  • Beschäftigte in der Justiz
  • Organisatorisch dem Landgericht zugeordnet
  • Dienstaufsicht: Präsident des Landgerichts
  • Fachaufsicht durch den/die Leitende/n Bewährungshelfer/in

Bei günstiger Prognose kann das Gericht die Vollstreckung einer Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen. Bei erfolgreichem Abschluss der Bewährungszeit wird die Vollstreckung der Strafe erlassen. Die Entscheidung, ob ein/e Verurteilte/r während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers unterstellt wird, trifft das Gericht. Bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht und im Rahmen einer Führungsaufsicht ist die Beiordnung durch Gesetz vorgeschrieben.


Aufgaben

Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter (m/w/d) in der Bewährungs- und Gerichtshilfe stehen den Verurteilten (Probanden/-innen) im Rahmen der Bewährungshilfe helfend und betreuend zu Seite.

  • Hilfestellung zur Lebensbewältigung
  • Arbeit mit den Probanden/-innen als Hilfe zur Arbeit an der Verhinderung neuer Straftaten
  • Überwachung der Erfüllung von Auflagen und Weisungen durch die Probanden/-innen im Einvernehmen mit dem Gericht
  • Netzwerk mit anderen Einrichtungen und Stellen, die an der Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft mitwirken
  • Bericht über die Lebensführung der Verurteilten in regelmäßigen Abständen, die das Gericht bestimmt
  • Unverzügliche Mitteilung von gröblichen und beharrlichen Verstößen gegen Bewährungsauflagen an das Gericht
  • Betreuung und Aufsicht der Probanden/-innen stehen sich gleichrangig gegenüber

Im Rahmen der Gerichtshilfe unterstützen Sozialarbeiter/innen dabei, Haft zu vermeiden, und beraten bei sozialen Problemen.


Profil
  • Erfolgreicher Abschluss des Studiums zur/zum Diplom-Sozialpädagogin / Diplom-Sozialpädagogen (m/w/d) (FH) oder des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung (Die Wahl des Schwerpunkts Resozialisierung oder die Arbeit mit Straffälligen im Studium ist sinnvoll, aber nicht Bedingung für die Tätigkeit.)
  • Berufserfahrung in anderen (Sozial-)Berufen ist erwünscht

Die Bewerberinnen / Bewerber (m/w/d) sollen die allgemeinen dienstlichen Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, insbesondere:

  • Besitz der deutschen oder einer EU-Staatsangehörigkeit
  • Nachweis der Verfassungstreue
  • Einhaltung der Altersgrenze (mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres)
  • Charakterliche Eignung (keine Vorstrafen), nachgewiesen durch ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG)
  • Gesundheitliche Eignung, insbesondere für die Tätigkeit im Außendienst (Nachweis durch amtsärztliches Gutachten)

Wir bieten
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe S 15, Fallgruppe 2 TV-L
  • Ein jährlicher Urlaubsanspruch von 30 Tagen (bei einer Fünftagewoche)
  • Wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden
  • Arbeiten im Team
  • Gleitende Arbeitszeiten
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Intensive Einarbeitung

Die Stelle ist vorerst auf ein Jahr befristet.


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