Sozialpädagogen/innen bzw. Sozialarbeiter/innen (w/m/d) beim Jugendamt, Abteilung Eingliederungshilfe
Darmstadt steht für Wissenschaft und Forschung, für Kunst, Kultur und Jugendstil.
Seit 1998 ist die Wissenschaftsstadt eine Stadt der Zuwanderer: Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner hat seitdem stetig zugenommen. Zum 31. Dezember 2014 gab es in Darmstadt 154.002 Einwohner, Tendenz steigend.
Sozialpädagogen/innen bzw. Sozialarbeiter/innen (w/m/d) beim Jugendamt, Abteilung Eingliederungshilfe
Standort des Arbeitsplatzes: Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt
Sie sind auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung und wünschen sich gleichzeitig einen sicheren Arbeitsplatz mit einer familienbewussten Personalpolitik? Dann sind Sie bei uns richtig!
Zur Verstärkung unseres Teams mit 14 Mitarbeiter/innen bieten wir Ihnen folgende Stelle:
Unser Angebot:
- Status: Tarifbeschäftigte/r
- Eintritt: sofort
Dauer: 2x befristet für die Dauer der Mutterschutzfrist und der sich ggf. anschließenden Elternzeit der Stelleninhaberinnen - Arbeitszeit: 2x Vollzeit mit 39 Std. (Teilzeit möglich).
- Bezahlung: EG S14 TVöD zuzügl. einer SuE-Zulage in Höhe von 180,00 € brutto (ggf. zeitanteilig)
- Monatsgehälter: 12,85 (inkl. Jahressonderzahlung)
- Bewerbungsfrist: 14. Oktober 2026, Kennziffer 2/224 (bitte angeben)
Das Jugendamt hat rund 750 Mitarbeitende und ist Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Aufgaben sind unter anderem die Förderung der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. Die Eingliederungshilfe ist zuständig für die Förderung junger Menschen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes. In der gesamten Abteilung Eingliederungshilfe stehen 26 Stellen zur Verfügung, 14 davon im Sachgebiet Pädagogik.
Aufgaben
- Förderung junger Menschen im gesetzlichen Rahmen der Eingliederungshilfe, insbesondere Planung, Gewährung, Steuerung und Durchführung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen nach den gesetzlichen Grundlagen des Achten und Neunten Buches Sozialgesetzbuch
- Bedarfsermittlung gemäß der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII), eigenständige Dokumentation, Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen (§ 42 SGB VIII), Wächteramt des Staates gemäß Art. 6 GG
- Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht nach den gesetzlichen Grundlagen des § 50 SGB VIII in Verbindung mit § 162 FamFG, Anträge und Stellungnahmen an das Familiengericht oder das Oberlandesgericht wegen Einschränkung oder Aberkennung der elterlichen Sorge (gem. §§ 1666 und 1666a BGB)
Profil
- mindestens ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtungen Sozialarbeit oder Sozialpädagogik (mindestens Bachelor) oder eine vergleichbare Qualifikation, die dem Fachkräftegebote des § 72 SGB VIII entspricht
- Kenntnisse der anzuwendenden Vorschriften der Sozialgesetzbücher und des BTHG
- Belastbarkeit, Flexibilität, Eigeninitiative, Konfliktfähigkeit sowie Kommunikationsfähigkeit
- Bildschirmtauglichkeit
Wünschenswert darüber hinaus:
- hohes Engagement und Empathiefähigkeit
- Berufserfahrung in der Eingliederungshilfe
- Erfahrungen in der Gesprächsführung, Teilhabeplanung und Bedarfsfeststellung
- Kenntnisse im Bereich der Hilfen der Erziehung/Eingliederungshilfe nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII und SGB IX
- themenbezogene Zusatzqualifikationen
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