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2. Leitung städtische Kindertageseinrichtung

VeröffentlichtVeröffentlicht: 28.8.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Arbeiten für eine Stadt, die sich bewegt und für Menschen, die etwas bewegen wollen.
Die Landeshauptstadt Kiel ist Arbeitgeberin für alle, die nicht nur einen Job suchen, sondern eine Aufgabe mit Wirkung: für Klima, Mobilität, Bildung, Zusammenleben und die Zukunft einer wachsenden Stadt.
Was uns ausmacht, ist die Vielfalt der Perspektiven, die hier zusammenkommt: von Verwaltung über IT und Technik bis hin zu Sozialem, Planung oder Kommunikation. Und von Menschen, die ihre Erfahrungen aus anderen Bereichen in die Verwaltung einbringen. So entstehen Lösungen, die Kiel jeden Tag ein Stück weiterbringen. Kiel. Gemeinsam gestalten und verwalten!

Starten Sie bei uns als

2. Einrichtungsleitung städtische Kindertageseinrichtung Helmholtzstraße

EG S 13 TVöD / Vollzeit, Teilzeit / unbefristet / nächstmöglicher Zeitpunkt

Teilzeit ab 35 Stunden/Woche möglich.


Aufgaben

Die Kindertageseinrichtung betreut insgesamt 98 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren, welche in vier Elementargruppen und einer Krippengruppe betreut werden.

  • Personalführung und Förderung von Fachkräften in Ihrer Einrichtung sowie Schaffung der Voraussetzungen für den geregelten Betriebsablauf
  • Weiterentwicklung der Hauskonzeption sowie der Qualitätskriterien mit den Mitarbeiter*innen und den Familien auf Grundlage der Rahmenkonzeption für die städtischen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren
  • Gewährleistung einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Eltern, der Elternvertretung und einrichtungsbezogene Stadtteilarbeit
    • Begleitung der Umsetzung von pädagogischen Projekten in Ihrer Einrichtung und fachliche Weiter­entwick­lung in der Abteilung
    • Mitarbeit im Gruppendienst

Profil
  • Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in:
    • Soziale Arbeit
    • Erziehung und Bildung im Kindesalter
    • Sozialpädagogik
    jeweils mit staatlicher Anerkennung.
  • oder Abschluss eines entsprechend vergleichbaren Studiengangs aus einem anderen Bundesland (gem. § 3 PQVO i. V. m § 28 Abs. 4 KitaG). Folgende Personen sind zugelassen:
    • Diplompädagog*in, Diplomerziehungswissenschaftler*in sowie Absolvent*in entsprechender Ein- oder Zwei-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein- oder Zwei-Fach-Masterabschlüsse in Pädagogik oder Ein-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein-Fach-Masterabschlüsse in der Erziehungswissenschaft
    • Absolvent*in eines mit dem Master of Education (M. Ed.) abgeschlossenen Studiums für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt für Sonderpädagogik
    • Absolvent*in eines mit dem Bachelor of Arts abgeschlossenen Studiums in Bildungswissenschaften
    • Personen mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Leitung, stellvertretende Leitung oder Gruppenleitung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung Personen mit dem in Dänemark erworbenen Abschluss „Professionsbachelor som Pædagog“ und Personen, deren Qualifikationen nach § 7 PQVO als vergleichbar anerkannt worden sind
  • Berücksichtigt werden auch Bewerber*innen mit anderen vergleichbaren Vor- und Ausbildungen. Einstellungen erfolgen vorbehaltlich der Anerkennung durch die Heimaufsichtsbehörde gem. § 1 Nr. 5 i. V. m § 7 PQVO i. V. m § 28 Abs. 9 KitaG nach Berücksichtigung des jeweiligen Werdeganges und der Prüfung, ob die Qualifikation inhaltlich und dem Umfang nach vergleichbar ist.
  • Erfahrung. Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Alternativ. Staatlich anerkannte*r Erzieher*in sowie eine abgeschlossene Fortbildung für Führungskräfte (z. B. Sozialwirt*in) in einem zeitlichen Umfang von mindestens 2 Semestern sowie 2 Jahre Berufserfahrung in der Krippen-, Elementar- oder Hortarbeit.
  • Fachlichkeit. Verwaltungskenntnisse – oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
  • Gesundheitsnachweise. Impfnachweis nach dem Masernschutzgesetz für alle, die nach 1970 geboren sind (bitte Nachweis beilegen).

Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet

Sie sind engagiert, kreativ und sehen die Gestaltung pädagogischer Konzeptionen sowie der bedarfsgerechten Weiter­entwicklung der Arbeit als wesentlich für die frühkindliche Bildung an. Sie sind teamfähig und in der Lage, Konflikten konstruktiv zu begegnen. In der Arbeit mit den pädagogischen Fachkräften und den Eltern zeigen Sie ein hohes Maß an Kommunikations- und Beratungskompetenz.

Zusätzlich besitzen Sie die Fähigkeit, Ihre Mitarbeiter*innen zu motivieren.

Die Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt setzen Sie selbstverständlich und verbindlich um. Dabei bilden Sie sich verantwortlich und kontinuierlich in diesem Themenfeld fort.

Wo Sie wirken

In den 38 Kindertageseinrichtungen und Familienzentren werden je nach Einrichtungsprofil Kinder in der Krippe, dem Elementarbereich und im Hort auf der Grundlage der Rahmenkonzeption der Landeshauptstadt Kiel in einem offenen Konzept betreut. Über 800 pädagogische Fachkräfte in kleinen und großen Kindertageseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet tragen im Bereich der frühkindlichen Bildung zur Angebotsvielfalt unserer Stadt bei.

Gut zu wissen

Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.

Die Stelle ist unter Voraussetzung der Arbeitsplatzteilung und Abdeckung der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung (Montag - Freitag 08:00 - 16:00 Uhr) teilbar. Es muss die Bereitschaft für Dienst zu ungünstigen Zeiten, gelegentlich in den Abendstunden, vorhanden sein.


Wir bieten
  • Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Umfangreiches Fortbildungsangebot intern sowie extern für eine vielfältige Zukunft in über 45 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Eigenbetrieben
  • Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket
  • Entspannt unterwegs. Carsharing oder Nutzung der Kieler Sprottenflotte für Dienstwege
  • Vielfalt. Safer-Space für eine vielfältige, inklusive Belegschaft
  • Sinnstiftende Aufgabe. Aktive Mitarbeit an der Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft für alle Kieler*innen
  • Betriebliche Gesundheitsförderung. Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote
  • Erholung. 30 Urlaubstage und zusätzlich am 24. und 31. Dezember frei
  • Vorsorge. Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
  • Sicherheit. Sicherer Arbeitsplatz auch in Krisen
  • Nähe zum Meer. Da arbeiten, wo andere Urlaub machen

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