Arzt (m/w/d) für Kinder- und Jugendmedizin
Beim Regionalverband Saarbrücken, Fachdienst 53 - Gesundheitsamt - Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Arzt (m/w/d) für Kinder- und Jugendmedizin
oder
Arzt (m/w/d) in Weiterbildung zum Kinder- und Jugendarzt im letzten Weiterbildungsjahr
zu besetzen. Es handelt sich um eine befristet Vollzeitstelle. Die Vergütung erfolgt in Abhängigkeit von der Vor- und Ausbildung nach den tarifvertraglichen Vorgaben bis zur Entgeltgruppe 15 TVöD.
Die Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitsdienst hat ihre Aufgabenschwerpunkte in sozialkompensatorischen ärztlichen Tätigkeiten für alle Altersgruppen von Neugeborenen bis zu Schulabgängern, dem Erheben von epidemiologischen Daten sowie in der Gesundheitsförderung und Prävention.
Aufgaben
- vorgezogene Einschulungsuntersuchungen
- Reihenuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen je nach Bedarf in allen Schulformen
- Untersuchungen und Gutachten bei Anfragen von Schulen und Behörden
- subsidiäre Untersuchungen für Kinder bei nicht erfolgten/versäumten Kinderfrüherkennungsuntersuchungen
- Beratungen von Eltern und Mitarbeiter/-innen von Gemeinschaftseinrichtungen zu Themen der Entwicklung, chronischen Krankheiten und Fördermöglichkeiten bei Inklusion
- Beratungen von Eltern und Gemeinschaftseinrichtungen bezüglich Infektionskrankheiten, Infektionsschutz und Impfungen
- Gesundheitsförderung, Teilnahme und Konzeption von Fortbildungsveranstaltungen zur gesundheitlichen Aufklärung
- Gesundheitsberichterstattung.
Profil
- ein abgeschlossenes Medizinstudium und eine abgeschlossene oder fast abgeschlossene (letztes Weiterbildungsjahr) Weiterbildung zum Kinder- und Jugendarzt
- eine Ärztin oder einen Arzt mit langjähriger Erfahrung bei der Untersuchung von Kindern und Jugendlichen
- persönliches Engagement
- Kommunikationsfähigkeit
- Bereitschaft zur kontinuierlichen Fortbildung
- einschlägige EDV-Kenntnisse
- Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft, den eigenen PKW für dienstliche Zwecke (gegen Reisekostenerstattung) zur Verfügung zu stellen
Mitarbeitende im Gesundheitsamt müssen einen Immunitätsnachweis gem. § 20 IfSG vorweisen können.
Wir bieten
- flexible Arbeitszeiten / Gleitzeit
- eine familienfreundliche Personalpolitik
- umfangreiche Fortbildungsangebote im Rahmen unserer Personalentwicklung
- interessante Angebote im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements und Sportangebote
- eine Jahressonderzahlung und eine zusätzliche Altersvorsorge
- ein vergünstigtes JobTicket und ausgezeichnete ÖPNV-Anbindungen
- Fahradleasing
- externe, betriebliche Sozialberatung
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