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Ausbildungsleitung (a)

VeröffentlichtVeröffentlicht: 10.9.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Die Große Kreisstadt Emmendingen liegt im malerischen Breisgau und zählt über 29.600 Einwohnerinnen und Einwohner. Mit mehr als 220 Vereinen, 16 Schulen, 30 Betreuungsangeboten sowie einem vielfältigen Kunst- und Kulturangebot ist Emmendingen ein attraktiver Lebens- und Arbeitsort. Rund 600 Mitarbeitende sowie durchschnittlich 30 Auszubildende und Studierende sind in der modernen Stadtverwaltung tätig.


Aufgaben
  • Konzeptentwicklung zur Personalgewinnung, -bindung und
    -entwicklung von Auszubildenen und deren langfristigen Einsatz
  • Eigenständige Personalbedarfsplanung und Recruiting von BA-Studenten, Auszubildenden, Praktikanten, Beamtenanwärter, Umschüler, FSJ, usw.
  • Einstellungsverfahren mit Vorstellungsgesprächen, Arbeitsverträgen, Anmeldungen, etc.
  • Erstellung von Ausbildungs- und Einteilungsplänen, interne Schulungen, Betreuung der Ausbildungsbeauftragten in den jeweiligen Fachbereichen, Betreuung der Auszubildenden in allen Belangen rund um den Arbeitsvertrag
  • Organisation und Durchführung von Ausbildungsmessen, Hüttenaufenthalte und Azubiprojekten
  • Vertretung innerhalb des Personalreferats

Profil
  • Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt (a) oder als Verwaltungsfachangestellte (a) mit Berufserfahrung oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Kenntnisse im Arbeitsrecht und Jugendschutzgesetz
  • Eigeninitiative und Teamgeist sowie gutes Organisationsvermögen
  • Zuverlässigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Sicheres Arbeiten in den Office-Anwendungen

Wir bieten
  • Eine unbefristete Stelle (31,2 – 39 Std./Woch) mit leistungsgerechter Vergütung bis Entgeltgruppe 10 TVöD
  • Betriebliche Altersvorsorge für langfristige Sicherheit
  • Moderne Benefits wie Hansefit, JobRad und RegioKarte Job
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Attraktive Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Teilweise die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten
  • Familiäres Betriebsklima mit wertschätzender Zusammenarbeit
  • Jahressonderzahlung und Jahresbonus

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