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Outgoing Koordinator*in Kurzzeitmobilitäten und Erasmus+ Stipendien

VeröffentlichtVeröffentlicht: 31.7.2026

Die Hochschule Heilbronn mit ihren rund 7.000 Studierenden ist eine der größten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg. Mit ihren vier Standorten TechCampus, Bildungscampus, Campus Künzelsau und Campus Schwäbisch Hall und den Kompetenzen in Technik, Wirtschaft und Informatik gehört sie mit zu den führenden Hochschulen des Landes.

Bereichern Sie unser Team am Bildungscampus zum 01.10.2026 als

OUTGOING KOORDINATOR*IN KURZZEITMOBILITÄTEN UND ERASMUS+ STIPENDIEN

PPROREKTORAT INTERNATIONALES UND DIVERSITÄT | 80 % TEILZEIT | KENNZIFFER 328-IO


Aufgaben
  • Erasmus+ Stipendienberechnungen, Auszahlungen und Dokumentation in Mobility Online und im EU Tool
  • Beratung von Studierenden sowie Betreuung bei Bewerbungs- und Nominierungsprozessen im Bereich der Kurzzeitmobilitäten (BIPs)
  • Ansprechperson für Mobility Online
  • Planung und Durchführung verschiedener Veranstaltungsformate
  • Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Social Media, Website

Profil
  • Abgeschlossene Berufsausbildung vorzugsweise im kaufmännischen Bereich
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Sehr gute Kommunikations­fähig­keiten
  • Sehr gute Deutsch- und Englisch­kenntnisse in Wort und Schrift
  • Teamfähigkeit und Service­orientierung
  • Gute IT-Kenntnisse (MS Office, idealerweise Mobility Online)

Wir bieten
  • Interessante und vielfältige Tätigkeiten in einem innovativen Hochschulumfeld
  • Fachliche und persönliche Entwicklung durch Aus- und Weiterbildungsangebote
  • Flexible Arbeitszeiten und ein familienfreundliches Arbeitsumfeld
  • Betriebliche Altersvorsorge und weitere Sozialleistungen nach TV-L
  • Vergütung je nach persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 8 TV-L

Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Einstellung erfolgt befristet bis zum 30.09.2028. Die Befristung erfolgt sachgrundlos nach § 14 Abs. 2 Teilzeit-Befristungsgesetz (TzBfG9 und setzt voraus, dass zuvor kein Arbeits­ver­hältnis zum Land Baden-Württemberg bestanden hat. Die Stelle ist grund­sätzlich teilbar. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.


STBL1_DE