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Sachbearbeiter*in im humanitären Bereich

VeröffentlichtVeröffentlicht: 19.8.2026
Öffentlicher Dienst allgemein

Entscheiden auch Sie sich für unsere Kreisverwaltung als Arbeitgeber. Für interessante Aufgaben, die so abwechslungsreich sind wie das Leben hier. Engagieren Sie sich für die Menschen aus der Region und profitieren Sie von attraktiven Rahmenbedingungen – damit Ihr Job gut in Ihr Leben passt.

Der Landkreis Wesermarsch mit seinen rd. 89.000 Einwohner*innen und 822 km² Fläche, zwischen Nordsee, Jadebusen und Weser gelegen, umfasst sechs Gemeinden und drei Städte und befindet sich in der Nähe der vier Oberzentren Bremen, Bremerhaven, Oldenburg und Wilhelmshaven. In dieser reizvollen Landschaft sucht der Landkreis Wesermarsch für den Fachdienst 32 – Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Sachbearbeiter*in

im humanitären Bereich

Die Stelle ist befristet für zwei Jahre in Vollzeit zu besetzen und wird nach Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA) vergütet. Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich, wenn die Abdeckung der Servicezeiten gewährleistet ist.


Aufgaben
  • Zuarbeit zu Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis, z.B.
    • Prüfung auf Vollständigkeit der Anträge und ggf. Nachforderung von Unterlagen
    • Einholung von Stellungnahmen von anderen Behörden (Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei)
    • Anfragen bei Sicherheitsbehörden
    • Posteingänge/-ausgänge, Kopieren, Scannen, Archivieren sowie Erfassung dieser Daten in internen Systemen
    • Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen
  • Erteilung von Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 bis 3 AufenthG
    • eigenständige und vollumfängliche Prüfung und Entscheidung (Unterlagenanforderung, Auswertung von Stellungnahmen, Ablehnung bzw. Genehmigung inkl. Bescheidung und Eintragungen im System)
  • Prüfung von Wohnsitzauflagen
    • eigenständige Prüfung von Anträgen auf Streichung der Wohnsitzauflage (Unterlagen­anforderungen, Austausch mit den erforderlichen Behörden, Fristenüberwachung, Ablehnung/Genehmigung inkl. Bescheidung)

Profil
  • Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r oder Angestelltenlehrgang I
  • mindestens zweijährige Verwaltungserfahrung im mittleren Dienst wünschenswert sowie
  • Kompetenz im Bereich Ausländerwesen und im regelmäßigen Umgang mit Publikumsverkehr optional
  • fachspezifische Seminare für den Aufgabenbereich von Vorteil
  • verhandlungssichere Deutschkenntnisse sind erforderlich
  • sicherer Umgang mit gängigen MS Office-Programmen
  • Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz, sowie idealerweise über Einsatzbereitschaft und Kundenorientierung

Wir bieten
  • eine befristete Beschäftigung in Vollzeit in der Entgeltgruppe 8 TVöD
  • Einführung in einen interessanten und abwechslungsreichen Aufgabenbereich
  • Vorteile des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD/VKA) mit Jahressonderzahlung, leistungsorientierter Bezahlung, moderner Entgeltordnung, Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst (VBL), vermögenswirksamen Leistungen
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahr
  • Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Möglichkeit der Telearbeit und mobiles Arbeiten, soweit dienstlich vereinbar
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement, Firmenfitness (EGYM Wellpass) und ein vielfältiges Angebot im Rahmen der Betriebssportgemeinschaft
  • Corporate Benefits
  • Möglichkeit der Kinderbetreuung (Kinder im Alter von 8 Wochen bis 3 Jahren) durch Großtages­pflege „Weserhafen“ vor Ort
  • ein abwechslungsreiches Speiseangebot im Betriebsrestaurant

Der Landkreis Wesermarsch ist bestrebt, allen Menschen eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Wir begrüßen daher Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.

In der o.g. Entgeltgruppe bzw. Besoldungsgruppe ist lt. Gleichstellungsplan eine Unterrepräsentanz von Männern zu verzeichnen, Bewerbungen von Männern werden daher besonders begrüßt.

Menschen mit einer Schwerbehinderung oder gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.


STBL1_DE