Stellvertretende*r Sachbereichsleiter*in im Kommunalen Ordnungsdienst
Arbeiten für eine Stadt, die sich bewegt und für Menschen, die etwas bewegen wollen.
Die Landeshauptstadt Kiel ist Arbeitgeberin für alle, die nicht nur einen Job suchen, sondern eine Aufgabe mit Wirkung: für Klima, Mobilität, Bildung, Zusammenleben und die Zukunft einer wachsenden Stadt.
Was uns ausmacht, ist die Vielfalt der Perspektiven, die hier zusammenkommt: von Verwaltung über IT und Technik bis hin zu Sozialem, Planung oder Kommunikation. Und von Menschen, die ihre Erfahrungen aus anderen Bereichen in die Verwaltung einbringen. So entstehen Lösungen, die Kiel jeden Tag ein Stück weiterbringen. Kiel. Gemeinsam gestalten und verwalten!
Starten Sie bei uns als
Stellvertretende*r Sachbereichsleiter*in im Kommunalen Ordnungsdienst
A 11 SHBesG, EG 11 TVöD / Vollzeit / unbefristet / Start: 01.10.2026
Aufgaben
Sie führen stellvertretend das Sachgebiet Kommunaler Ordnungsdienst mit insgesamt 42 Mitarbeiter*innen.
Zusätzlich entwickeln und erstellen Sie Schulungskonzepte und führen diese durch. Folgende Aufgaben erwarten Sie:
- Gestaltung und Erstellung von Dienstplänen für den Regiebetrieb sowie für Dienstgruppen
- Anpassung und Weiterentwicklung von Standards im Kommunalen Ordnungsdienst (u. a. Ausrüstungs-, Schulungs- oder Verhaltensstandards)
- Mitarbeit bei der Überwachung der Haushaltsangelegenheiten des Sachbereichs sowie bei der Beschaffung von Einsatzmitteln und Ausrüstung
- Führung von Mitarbeiter*innen, insbesondere Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht sowie ggf. Hilfestellung (im Rahmen einer Abwesenheitsvertretung im Schichtdienstbetrieb)
- Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz und von Bürger*innenbeschwerden sowie Verfassen von Stellungnahmen
- Mitarbeit im Stab bei Großveranstaltungen und Katastrophenlagen sowie Vertretung des Amtes bei Evakuierungsmaßnahmen
- Entwicklung eines Schulungskonzeptes für den regelmäßigen Dienstunterricht der Beschäftigten im Kommunalen Ordnungsdienst
- Organisation und Durchführung von Schulungen (Gesetze, Verordnungen, Satzungen) in den Dienstgruppen
- Erstellung von Schulungskonzepten für die Handhabung der Fachsoftware in Zusammenarbeit mit dem Anbieter
- Teilnahme am Streifen- und Präsenzdienst
- Durchführung von Vollzugstätigkeiten
Profil
- Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in:
- Verwaltungsmanagement, Public Management
- Staats- und Verwaltungswissenschaft
- Öffentliches Recht
- Rechtswissenschaft
- oder Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste, Polizei, Justiz und Zoll
oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II mit fundierten Kenntnissen in der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften
Bei Bewerber*innen der Fachrichtung Polizei, Justiz oder Zoll ist die Einstellung mit einem Laufbahnwechsel zum Allgemeinen Verwaltungsdienst gemäß § 6 ALVO verbunden.
- Erfahrung. Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung
- Fachlichkeit. Vertiefte Kenntnisse im Ordnungsrecht, im Gefahrenabwehrrecht und in den angrenzenden Rechtsnormen sowie in den städtischen Satzungen und Verordnungen. Erfahrungen mit der Fachsoftware „winowig“ sind erforderlich– oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
- Führerschein. Führerschein Klasse B.
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Sie auszeichnet
Sie verfügen über eine gute Organisationsfähigkeit, indem Sie Arbeitsabläufe rationell und zielgerecht planen, koordinieren und durchführen können. Darüber hinaus wird von Ihnen eine gute sowohl schriftliche als auch mündliche Kommunikationsfähigkeit erwartet. Sie besitzen zudem die Fähigkeit, Mitarbeiter*innen zu motivieren.
Sie begreifen Verantwortung für Mitarbeitende ganzheitlich und wertschätzend. Ihre Führungskompetenz setzen Sie verbindlich anhand der Grundsätze für Zusammenarbeit und Führung der Landeshauptstadt Kiel um und nehmen für die kontinuierliche persönliche Weiterentwicklung in diesem Themenfeld an Schulungen teil.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Die Stelle ist nicht teilbar.
Sie arbeiten eigenständig als Führungskraft im Sachbereich. Hier wird von Ihnen die Bereitschaft erwartet, Veränderungen im Sachbereich aufzugreifen und eigenverantwortlich in Absprache durchzuführen.
Der Dienst soll in der Regel Montag bis Freitag zu den üblichen Dienstzeiten verrichtet werden. Bei Veranstaltungen oder Sonderlagen ist ein Einsatz auch am Wochenende oder zu besonderen Uhrzeiten erforderlich. Die Übernahme von Rufbereitschaft ist erforderlich.
Die*Der Stelleninhaber*in ist im Außendienst den Witterungseinflüssen ausgesetzt und bewegt sich z. T. im unwegsamen Gelände. Die Einsatzorte sind daher nicht immer barrierefrei. Zudem kann es auch zu körperlichen Auseinandersetzungen durch die Anwendung des unmittelbaren Zwangs in Form von einfacher körperlicher Gewalt kommen. Dabei ist es notwendig, dass die zu erlernenden Abwehrtechniken eingesetzt werden können. Bei Erste-Hilfe-Maßnahmensollte einer Person aufgeholfen werden können oder diese aus einem Gefahrenbereich gebracht werden können. Die Ausstattung mit einer Schutzweste (ca. 5 kg), die auch im Sommer bei hohen Temperaturen getragen werden muss, erfordert ebenfalls eine gewisse körperliche Belastbarkeit.
Ein Heben von schweren Lasten, eine uneingeschränkte körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit sowie Schwindelfreiheit sind daher erforderlich.
Das Führen von Dienstfahrzeugen ist erforderlich.
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD und ist der aktuellen Entgelttabelle für den Bereich Verwaltung, IT und Ingenieurwesen zu entnehmen.
Wir bieten
- Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Umfangreiches Fortbildungsangebot intern sowie extern für eine vielfältige Zukunft in über 45 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Eigenbetrieben
- Erholung. 30 Urlaubstage und zusätzlich am 24. und 31. Dezember frei
- Vorsorge. Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- Sicherheit. Sicherer Arbeitsplatz auch in Krisen
- Nähe zum Meer. Da arbeiten, wo andere Urlaub machen
- Betriebliche Gesundheitsförderung. Beteiligung an Hansefit-Beiträgen sowie weitere externe und interne Sport- und Fitnessangebote
- Mobilitätsförderung. Zuschuss für Fahrräder, E-Bikes, Job- oder Deutschlandticket
- Entspannt unterwegs. Carsharing oder Nutzung der Kieler Sprottenflotte für Dienstwege
- Vielfalt. Safer-Space für eine vielfältige, inklusive Belegschaft
- Sinnstiftende Aufgabe. Aktive Mitarbeit an der Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft für alle Kieler*innen
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